Der Bundesverkehrswegeplan Teil Straße in NRW

Vortrag von Herrn Dr. Markus Mühl, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vom 30.06.2016

Am 30.06.2016 referierte Herr Dr. Markus Mühl, Referatsleiter  III A 1 - Planung von Bundesfern- und Landesstraßen, Straßenbedarfspläne beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NW)

zum Thema „Der Bundesverkehrswegeplan Teil Straße in NRW“

Zurzeit steht die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 an. Für den Straßenbaulastträger besteht hier die Aufgabe, sowohl den vorhandenen Ausbauansprüchen an das Netz gerecht zu werden und gleichzeitig die notwendigen Reparaturen anzugehen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits im Jahre 2012/13 die Bundesländer abgefragt, welche Vorhaben sie für eine Anmeldung in Betracht ziehen, um diese zu bewerten. Nach einer entsprechenden Aufbereitung durch die Straßenbauverwaltungen der Länder werden/wurden diese im Jahr 2014 bewertet. Vom März bis Mai 2016 wurde vom BMVI zunächst die Öffentlichkeitsbeteiligung (im Rahmen der stratetigischen Umververträglichkeitsprüfung) und zeitgleich die Beteiligung der Länder durchgeführt. Die Planung soll bis Ende des Jahres 2016 mit genügend zeitlichem Abstand zur Bundestagswahl abgeschlossen sein, so dass ein Fernstraßenausbaugesetz zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten könnte.

Der Referent erläuterte zunächst  die absehbare Verkehrszunahme auf der Straße bis zum Jahr 2030: Demnach ist mit stagnierendem Aufkommen im Personenverkehr und einem Zuwachs im Güterverkehr von 38% zu rechnen. Bislang nicht berücksichtigt ist die gegenwärtige Bevölkerungszunahme durch Migration. Zugleich muss jedoch das Straßennetz in NRW mit Ausnahme von notwendigen Engpassbeseitigungen und einiger weniger Lückenschlüsse als ausgebaut gelten.

Das strategische Instrument des Bundes zur Umsetzung der Notwendigen Bau- und Ausbauvorhaben ist der Bundesverkehrswegeplan, der abschließend Referentenentwurf der Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger ist.

Für den Bereich Straße wird vom Bund nach Zuarbeit durch die Straßenbauverwaltungen der Länder eine entsprechende Kosten/Nutzen-Untersuchung unter Berücksichtigung der verkehrlichen, wirtschaftlichen, städtebaulichen,  naturschutzfachlichen und sonstigen Belangen durchgeführt. 

Die Aufnahme in den BVWP beinhaltet keine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben, die Planungstiefe beschränkt sich hier auf die Ermittlung von Grundlagen für die Nutzen-Kosten-Analyse. Die Trassen, die letztlich zur Ausführung kommen, können daher durchaus erheblich von der Darstellung im BVWP abweichen, oder es kann auch zu einem Verzicht auf die Maßnahme kommen. Ein Planfeststellungsverfahren kann nach erfolgreicher Planung eingeleitet werden, wenn die Maßnahme mindestens die Priorität „weiterer Bedarf mit Planungsauftrag“ erreicht hat.

Beispielhaft stellte der Referent zwei Dossiers vor:

  • Den Bau der B58 von der A59 Dinslaken bis nach Wesel – Friedrichsfeld und
  • den Ausbau des AK Wuppertal-Nord.

Der Bund hat im Vorfeld der Bewertung eine Engpassanalyse des Autobahnnetzes durchgeführt und diese Strecken unabhängig von den Vorschlägen der Länder zur Bewertung vorgesehen. Die meisten dieser Vorhaben sind anschließend im Entwurf des BVWP im Vordringlichen Bedarf mit dem Hinweis Engpassbeseitigung (VBE) aufgenommen worden. In dieser Maßnahmenkategorie entfallen fast 40% auf NRW.

Laufend / fest disponiert sind in NRW 3,0 Mrd. €, dies sind zunächst alle Vorhaben, die sich in Bau befinden und darüber hinaus z.B. der Ausbau A1 / A3 bei Leverkusen, AK Wuppertal Nord, A46 Haan-Ost bis Sonnborn und B61 / A33 bei Bielefeld.

Für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB) sind 10,0 Mrd.€, davon wiederum 5,0 Mrd. € für Engpassbeseitigungen vorgesehen. Für diese Projekte besteht bzw. wird bei Aufstellung des Bedarfsplanes ein Planungsauftrag erteilt.

Für Maßnahmen des WB* besteht Planungsrecht. Diese Vorhaben können in Abstimmung mit dem BMVI geplant und werden im Austausch zu anderen Vorhaben des VB finanziert. Da die Vorhaben des VB bereits erhebliche Planungskapazitäten binden, werden die Projekte des WB* wohl nur beplant werden, wenn diese z.B. im Zusammenhang mit Bauwerkserneuerungen zu einem Umbau anstehen. Maßnahmen des „einfachen“ Weiteren Bedarfs können erst nach dem Jahr 2030 bzw. einer Überprüfung des Bedarfsplanes mit einer Realisierung rechnen. Nur wenigeangemeldete nordrhein-westfälischen bedarfsplanrelevanten Projekte wurden endgültig abgelehnt.

Anschließend stellt der Referent einige wichtige/interessante Projekte des BVWP vor:

Der Ausbau A1 / A3 in Leverkusen ist in der Priorität insgesamt durch die Dringlichkeit der Brückensanierung höher bewertet worden. Messungen –insbesondere nach Einrichtung der Sperrung der Brücke für den LKW-Verkehr- haben ergeben, dass auch weiterhin Schwerverkehr über die Brücke gefahren ist.

Die Stadt Leverkusen hatte alternativ eine Tunnellösung vorgeschlagen, diese würde jedoch neben einer längeren Bauzeit auch erhebliche Mehrkosten bedeuten. Zudem wäre die Anbindung der A59 im AK Leverkusen-West nicht mehr gegeben.

Nördlich von Münster bis Osnabrück ist der Ausbau der A1 vom Bund als PPP-Projekt vorgesehen. Das Land NRW akzeptiert PPP-Projekte nur bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit.  

Der Referent nannte weitere Maßnahmen  wie den Ausbau der A43, A57 von AK Moers bis Köln, den Ausbau der A45  und den Ausbau der A59 und der A 40 im Stadtgebiet Duisburg. Er läuterte kurz planerische und verkehrstechnische Besonderheiten dieser Vorhaben.

Anschließend wurden vom Plenum weitere Fragen gestellt und diskutiert.  Abschließend erwartet der Referent für künftige Planungen, dass ein maßgeblicher Teil des Bauvolumens von für Erhaltungsinvestitionen genutzt wird. Das Bau- und Ausbaugeschehen wird erheblich vom Sanierungsbedarf gesteuert werden (vgl. Rheinquerung Leverkusen und die A 45).

Die zum Vortrag gezeigte Präsentation finden Sie im Download-Bereich.

Die einzelnen Projekte des Bundesverkehrswegeplans können unter http://www.bvwp-projekte.de eingesehen werden.