Die Bundesregierung hatte unter Federführung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Wirkung vom 1. Januar 2012
einen Feldversuch mit Lang-Lkw gestartet. Lang-Lkw sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,
• die mit bis zu 25,25 m zwar länger als nach den geltenden Regelungen
ausgeführt sein dürfen,
• im Vergleich zu herkömmlichen Lkw um bis zu 6,50 m länger sind,
• aber kein höheres Gesamtgewicht als die auch heute schon geltenden
40 t beziehungsweise 44 t im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr
haben.
Die Vorgaben für den Feldversuch sind in der Verordnung über Ausnahmen von
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen
mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt.
Der über fünf Jahre bis zum 31.12.2016 andauernde Feldversuch wird durch
die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet. Dabei
werden die Chancen und Risiken des Einsatzes der Lang-Lkw untersucht. Es
gilt herauszuarbeiten, welche Auswirkungen der Einsatz von Lang-Lkw im Vergleich
zur Situation ohne Lang-Lkw auf die bei der Konzeption der wissenschaftlichen
Begleitung, aber auch im Verlauf des Feldversuchs identifizierten Fragestellungen
hat.
Die wissenschaftliche Begleitung ist in mehrere Untersuchungsphasen gegliedert.
Bereits zur Halbzeit des Feldversuchs konnten in einem Zwischenbericht
zu zahlreichen Fragestellungen belastbare und somit aussagekräftige Erkenntnisse
zu einer Vielzahl an Fragestellungen vorgelegt werden. Die gesamten Ergebnisse
der wissenschaftlichen Begleituntersuchung werden durch die BASt in
einem abschließenden Bericht zum Ende des Feldversuchs zusammengefasst.