Was in anderen sicherheits-sensitiven Bereichen schon lange üblich ist, hat sich in der jüngeren Vergangenheit auch auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgedehnt: Die EU-Richtlinie 2004/49/EG schreibt für jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland und ganz Europa ein unternehmensinternes Sicherheitsmanagement vor, was die Unternehmen vor deutliche Herausforderungen gestellt hat. Am praktischen Beispiel werden Konzepte Fahrzeuge, Instandhaltung und Betriebsdurchführung eng verzahnt und prüfbar dokumentiert, und das bei vorausschauender Planung später um weitere Aspekte (Qualitätsmanagement, Umweltmanagement etc) ergänzt werden kann.