Im Luftreinhalteplan Köln wurde für den 1. Januar 2008 die erste Umweltzone in NRW „ausgerufen“. Seitdem sind Umweltzonen in zahlreichen weiteren Luftreinhalteplänen wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenkatalogs. Sie existieren heute in - bezogen auf das jeweilige Stadtgebiet- unterschiedlichen Ausdehnungen und verschiedenen „Härtegraden“.
Umweltzonen wurden mit dem Ziel entwickelt, hoch emittierende Kraftfahrzeuge aus bestimmten besonders belasteten Innenstadtbereichen auszuschließen, um so zum Schutz der Bevölkerung die Luftqualität zu verbessern. Daneben sind Umweltzonen Anreize zur schnelleren Modernisierung von Fahrzeugflotten. Obwohl nur eine Maßnahme von vielen, stand die Umweltzone von Anfang an stark in der Kritik. „Überflüssig“, „wirkungslos“, „unverhältnismäßig“, „Enteignung“ waren häufig genannte Begriffe.
Dabei ist die Anordnung einer Umweltzone in jedem Einzelfall gut und ausführlich begründet: Um einen Luftreinhalteplan aufstellen zu können, müssen, und das schreibt der Gesetzgeber vor, umfangreiche Verursacheranalysen und Wirkungsbetrachtungen vorangestellt durchgeführt werden. Erst auf Basis dieser Betrachtungen und nach einem Abwägungsprozess kann eine Umweltzone rechtssicher angeordnet werden: Die genannten Arbeitsschritte Ermittlung von Verursachern und Wirkungen werden dargestellt. Die Wirkung verschiedener Maßnahmen wird modelliert und diskutiert.
Inzwischen liegen zahlreiche Untersuchungen zur Wirkung von Umweltzonen in mehreren Städten vor. Sie basieren in NRW auf Immissionsmessungen, die Resultate werden vorgestellt.
Ergänzend soll noch ein Blick in die Zukunft gewagt werden: Reichen die bekannten Maßnahmen aus oder werden wir weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um die ambitionierten Grenzwerte für NO2 und PM10 einhalten zu können?