Am 09.12. referierte Herr Herrn Martin Randelhoff, wiss. Mitarbeiter der Fakultät Raumplanung an der TU Dortmund in einem noch einmal sehr gut besuchten Online-Vortrag zum Thema „Relative Erfolgsfälle des Parkraummanagements in europäischen Städten“
Das Parkraummanagement gilt als eines der "schärfsten Schwerter" der Verkehrsplanung und als eine wirksame „Push-Maßnahme“ im Rahmen der Verkehrsverlagerung Der Vortrag behandelt exemplarisch die relativ ambitionierten Vorhaben der Städte Amsterdam, Wien und Paris.
Ein Parkraum-Management kann durch Steuerung der Kapazität, Gebühren, Höchstparkdauer, Vergabe von Sonderberechtigungen und Überwachung zur Lösung der durch den Parkdruck entstandenen Probleme effektiv beitragen. Parkdruck entsteht durch ein Missverhältnis zwischen den angebotenen Parkmöglichkeiten und der Nachfrage in einem Verkehrsgebiet.
Wesentliches Ziel des Parkraum-Managements ist die Verringerung der Anzahl von Dauerparkern im öffentlichen Raum, selten genutzte Zweitwagen, Wohnmobile …, die als unangemessene Übernutzung des öffentlichen Raums empfunden werden und zugleich die Parkchancen anderer vermindern und den Parkplatzsuchverkehr erhöhen. Vorab bemerkte der Referent allerdings, dass auch in den Beispielstädten eine langfristige Änderung der Verkehrsmittelwahl noch nicht festgestellt werden konnte.
Die drei Beispielstädte verfolgen hier unterschiedliche Ansätze:
Amsterdam: Schrittweise Reduktion des Stellplatzangebotes
Wien: Flächendeckende Bepreisung des Parkraums
Paris: Ausbau der Überwachung
In Amsterdam wurde zur Vorbereitung zunächst die Gesamtzahl der öffentlichen und privaten Parkplätz ermittelt, eine Maßnahme, die in den allermeisten deutschen Städten bislang aussteht. Bei einer Gesamtzahl von 423.000 Stellplätzen entfallen 167.000 auf Tiefgaragen und Parkhäuser, von denen wiederum 33.000 wohnungsbezogen sind. Im Straßenraum verbleiben somit 265.000 Stellplätze, davon 4.391 Sonderparkberechtigungen. Diese sind Gegenstand des Parkraummanagements. Parkgebühren wurden flächendeckend eingeführt und entsprechend der Nähe zur Innenstadt von 1,40 € bis zu 7,50 € pro Stunde gestaffelt. Bei nur temporär zu Veranstaltungen nachgefragten Stellplätzen variiert die Gebühr. Anwohnerparkausweise können in Tiefgaragen zu Preisen von 20.000 – 50.000.-€ käuflich erworben werden. Die Monatskarte kostet im Innenstadtbereich 648.-€ (bis 19.00 Uhr) und 972.-€ (bis 24.00 Uhr).
Ziel ist eine Verlagerung des Parkens aus dem öffentlichen Raum in private Quartiersgaragen, daher wurde die Zahl der Anwohnerparkausweise seit dem 01.07.2019 auf nur noch 133.000 reduziert. Alle 6 Monate erfolgt eine weitere Reduzierung um ca. 750 Genehmigungen und zugleich ein Rückbau einer entsprechenden Zahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum. Besonders im Bereich der Grachten schädigen parkende Pkw die historischen Kaimauern.
Die Stadt hat zudem Vorrangnetze für einzelne Verkehrsarten definiert, worin auch Auto-Vorrangrouten enthalten sind. Auch auf diesen Routen werden Parkvorgänge als Behinderung des Verkehrsflusses angesehen und es erfolgt auch dort ein Rückbau von Stellplätzen. Insgesamt ist bis 2025 eine Reduktion um 11.200 Stellplätze stadtweit vorgesehen.
In Wien liegt der Schwerpunkt auf der Ausweisung von Kurzparkzonen, die inzwischen das gesamte Stadtgebiet erfassen, so dass es ab 01.03.2022 keine gebührenfreien Stellplätze mehr gibt. Das „Parkpickerl“ berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parken im eigenen Wohnquartier und kostet 10.-€ pro Monat zzgl. 39,30 € Gebühr. Es kann für minimal 3 Monate und maximal 24 Monate erworben werden.
Daneben wurden Kurzparkzonen eingerichtet, bei denen die ersten 15 Min. kostenlos sind und danach pro Stunde 1,10 € anfallen bei einer Höchstparkzeit vo 4 Stunden.
Das System wurde ab 1993 schrittweise eingeführt und führte anfänglich zu Ausweichverkehren in noch unbewirtschaftete Nachbarbezirke, die dann ihrerseits in die Parkraumbewirtschaftung strebten. Die Kommunalpolitik ermöglichte auch eine -allerdings rechtlich unverbindliche- Bürgerbeteiligung im Vorfeld, wich aber nicht von dem erstrebten Ziel ab.
Paris setzt seit Anfang 2018 eine umfassende Reform der Parkraumbewirtschaftung und -überwachung um. Während 90 % der Pariser Bevölkerung ihre Parkgebühren über die Anwohnerparkausweise bezahlten, parkten 90 % der Besucher schwarz. Durch eine neue Tarifstruktur und den Einsatz neuer Technologien wird das Falschparken reduziert, die Verkehrssicherheit gesteigert und die effiziente Ausnutzung des vorhandenen Parkraums sichergestellt.
Der Tarif wurde erhöht, zugleich aber auch die Höchstparkzeit von 2 auf 6 Stunden heraufgesetzt um im Tarif flexibler agieren zu können. Die Stadt ist in 2 Tarifzonen eingeteilt. In der Zone 1 geht die Preisspanne von 4 .-€ für eine Stunde bis zu 50 .-€ für 6 Stunden, in der Zone 2 von 2,40 .-€ für eine Stunde bis zu 35 .-€ für 6 Stunden.
Anwohnerparkausweise werden nur in geringen Mengen und vergleichsweise günstig abgegeben, weil sich die Chancen auf einen Parkplatz nur geringfügig erhöhen. Dennoch besteht eine Wartezeit von 2 Jahren.
Wird ein Fahrzeug ohne gültige Parkberechtigung angetroffen ist eine Nachzahlung in Höhe des 6-Stunden-Preises abzüglich der bereits gezahlten Gebühr zu zahlen. Das Parkgeschehen wird mit Scan-Fahrzeugen kontrolliert, die pro Stunde etwa 2.000 – 3.000 Fahrzeuge kontrollieren können. Im Jahr konnte eine Reduktion des IV um 6,5% festgestellt werden, was sicherlich zumeist auf die Reduktion des Parksuchverkehrs zurückzuführen ist.
Als Fazit stellte Herr Randelhoff fest, dass aktives Parkraummanagement wirksam für verschiedene verkehrliche Zwecke eingesetzt werden kann. Eine schrittweise Einführung erhöht die Akzeptanz, auch durch Verlagerungseffekte.
Die drei Beispielstädte sind jedoch stark wachsende Städte mit steigendem Handlungsbedarf. Ob es in Städten und Regionen mit stagnierender oder abnehmender Bevölkerungszahl ebenfalls erfolgreich angewendet werden kann, bleibt eher fraglich.
In Deutschland mangelt es derzeit vor allem aufgrund fehlenden politischen Willens an nahezu sämtlichen Grundvoraussetzungen: Die Parkgebühren sind ebenso wie die Bußgelder bei Verstößen niedrig, und Personal zur Ahndung von Parkvergehen ist ebenfalls zu wenig vorhanden. Auch für den Einsatz der im Ausland bewährten Scan-Fahrzeuge fehlt weiterhin eine Rechtsgrundlage.
Die zum Vortrag gezeigte Präsentation fiinden sie hier
Weblink: www.zukunft-mobilitaet.de