Am 25.11. 2021 referierte Frau Prof. Petra Schäfer, Frankfurt University of Applied Sciences zum Thema „Neue Erkenntnisse im ruhenden Verkehr“.
Frau Prof. Schäfer ist Geschäftsführende Direktorin im „Research Lab for urban Transport“ (ReLUT) http://www.relut.de
der Frankfurt University of Applied Sciences. Zugleich leitet sie den Arbeitsausschuss „Ruhender Verkehr! welcher an der Novellierung der EAR (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) der FGSV arbeitet.
Parkraumplanung und Parkraumanagement sind wichtige Stellschrauben der Verkehrspolitik und der Verkehrsplanung und werden oft unterschätzt. Autofreie Innenstädte sind ohne eine damit einhergehende Parkraumplanung nicht denkbar. Die Referentin sieht darin ein im Vergleich zu einer City-Maut deutlich erfolgversprechenderes Steuerungsinstrument. Die EAR – Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, bilden hier die Bemessungsgrundlage für die Planungen und den Betrieb von Parkständen, Parkhäusern und Parkplätzen. Aktuell wird vor allem die Breite der Parkstände kontrovers diskutiert.
Hierbei wird ein Bemessungsfahrzeug definiert, dessen Maße von 85% der zugelassenen Kfz eingehalten werden. Der zunehmende Marktanteil von SUV`s oder gar noch größeren US-Pickups erzeugt daher größere Abmessungen des Bemessungsfahrzeugs und damit auch der neu zu errichtenden Parkstände. Dies kann allerdings auch dazu führen, dass Parknutzungen nicht eingerichtet werden können oder aufgegeben werden müssen, wenn die nach der RASt notwendige Dimensionierung von Fahrstreifen, Radstreifen, Busspuren oder Gehwegen unterschritten würde. Die EAR hat jedoch nicht die Aufgabe, durch Ausweisung kleinerer Parkplatzgrößen lenkend auf das Kaufverhalten der Autofahrer einzuwirken, sondern muss dem Zulassungsgeschehen folgen. In den gemeinsamen Ausschusssitzungen sehen die Vertreter der Automobilindustrie die von ihnen projektierten Fahrzeuggrößen als gesetzt an und bestehen ihrerseits auf einer Anpassung der Infrastruktur. Die Garagenverordnungen der Länder haben jedoch die vergrößerten Maße z.T. nicht übernommen.
Bei der ebenfalls anstehenden Novellierung der StVO ist aber nicht vorgesehen, ein Zusatzkennzeichen mit einer Höchstbreite der Fahrzeuge einzuführen. Die Markierung der Parkstände und Ahndung bei Überschreiten der Markierung beim Parken hält Frau Prof. Schäfer für hinreichend.
Einen weiteren Schwerpunkt des Arbeitskreises stellt die künftige Parkinfrastruktur für die zunehmende Zahl von Elektrofahrzeugen dar. Dies beginnt schon bei der unterschiedlichen Anordnung der Ladebuchsen in den Pkw und den dazu passenden Standorten der Ladesäulen am Stellplatz. Ältere Parkhäuser sind in ihrer elektrischen Ausstattung nicht auf Ladtätigkeit ausgelegt. Die Referentin berichtete auch von Stellplätzen für induktives Laden, für die wegen der unterschiedlichen Positionierung der Induktionsschleifen in den Fahrzeugen eine Stellplatzlänge von 7 m gefordert wurde.
Eine weitere Grundlage der Planung bilden die ebenfalls zu aktualisierenden Ganglinien des Parkverkehrs. Deren Verlauf hängt von unterschiedlichen z.T. flexiblen Faktoren ab, wie z.B. Stadtsoziologie – Stichwort Gentrifizierung-, Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Wohnbautätigkeit … ab.
Die Ermittlung erfolgt immer noch zumeist händisch, inzwischen aber auch durch Auswertung von Floating Car Data der Mobilfunkanbieter, die aber für diese Datennutzung hohe Vergütungen verlangen.
In der Stadt Hanau wurden auf diese Weise Tiefgaragen erfasst mit zusammen 2,5 Mio. jährliche Parkvorgängen, 570.000 Parktickets und 5,4 Mio. „Floating Car Data Trips“. Die Ganglinien unterscheiden sich für 4 wesentliche Nachfragegruppen. Die angebotenen Tages- und Wochenendtickets erschweren jedoch eine exakte Ermittlung der tatsächlichen Parkvorgänge.
Die EAR wird nunmehr auch die Stellplatzanforderung für Lastenfahrräder definieren, wobei aus den für den Privatgebrauch angebotenen Modellen ebenfalls ein 85% - Bemessungsfahrzeug zu ermitteln ist.
Anschließend stellte Frau Prof. Schäfer einige aktuelle Forschungsprojekte ihres Instituts vor.
Bei dem Projekt „ParkRight“ - https://bliq.ai/parkright/?lang=de geht es um die Typisierung von Parkdelikten und Erarbeitung entsprechender Handlungsempfehlungen für die Straßenverkehrsbehörden. Der häufigste Verstoß ist demnach das Halten im absoluten Halteverbot durch Privatpersonen, verbotswidriges Parken auf Radwegen ist dagegen eher untergeordnet. Maßgeblich sind auch die betrachteten Straßentypen: Hauptgeschäfts- und Quartiersstraßen spielen eine geringere Rolle als Sammelstraßen. Ggfs. ist hier die soziale Kontrolle durch anwesende Fußgänger geringer.
Das Projket „PundR aktuell“ forscht nach geeigneten Sensoren zur Anzeige freier Plätze an P+R-Anlagen. Hiermit sollen auch Belegungsprognosen ermöglicht werden. Mit dem Forschungsprojekt „P+R Aktuell“ soll der Belegungsgrad von P+R-Anlagen digital erkannt werden. Durch ein datenbasiertes und mit Analytics-Verfahren aufbauendes Modell sollen zur optimalen und wirtschaftlichen Informationsgewinnung Daten gesammelt, analysiert und evaluiert werden. Auf den ausgewählten P+R-Anlagen wird der Ist-Zustand konventionell erhoben und die Echtzeitbelegung mit dem beschriebenen Verfahren ermittelt. Hierfür werden auf den ausgewählten Anlagen Sensortechniken installiert und die Daten über die Schnittstellen bereitgestellt.
Durch die Auswertung der Daten können weitreichende Prognosemodelle und eine Übertragbarkeit auf andere Anlagen erstellt werden.
„iLaPark“ befasst sich mit den Park- und Lademöglichkeiten von Elektro-Pkw in Parkhäusern. App-gesteuert sollen die Fahrenden zu Parkhäusern mit freien Ladekapazitäten gelenkt werden, wobei auch ein Anreizsystem vorgesehen ist. Auch hier sind die Ganglinien des Park- Ladeverkehrs, die Stadtteiltypen und die generelle Zunahme des Fahrzeugbestands zu berücksichtigen.
Das Projekt „start2Park“ soll Erkenntnisse über die Parksuchdauer liefern. Dabei ist schon die Abgrenzung, ab wann am Ende einer Fahrt die Parkplatzsuche beginnt, nicht einfach zu treffen. Ziel ist eine realistischere Ermittlung der Pkw-Gesamtfahrzeit, die auch in Empfehlungen für multimodale Angebote einfließen soll. Die herkömmlichen Routenplaner und Navigationssysteme lassen diese Zusatzzeit zumeist außen vor. Ebenfalls ermittelt wird die akzeptierte Fußweglänge von einem kostenfreien Stellplatz im Vergleich zu einem nähergelegenen kostenpflichtigen Angebot.
Für eine breite Mitwirkung an dem Projekt wird eine App „Start2Park“ angeboten, deren Installation und Nutzung die Referentin den Zuhörenden wärmstens empfahl.
In der anschließenden Diskussion wurde problematisiert, dass auf der einen Seite Parkhäuser selbst zur Weihnachtszeit nicht ausgelastet seien, zugleich aber das illegale Parken zunehme.
Die Ordnungsämter würden dieses Verhalten, wohl aus vermutetem politischen Druck tolerieren, ebenso würden Bauämter zu selten gegen die Zweckentfremdung von Garagen vorgehen, in die die immer größeren Fahrzeuge nicht mehr hineinpassen. Als Folge davon wird selbstverständlich das Recht beansprucht, auf einer größeren Straßenfläche vor der Haustür kostenlos zu parken.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Rolle und Aufgabenstellung der FGSV kritisch hinterfragt.
Sollte sie wie bislang lediglich technische Optimallösungen beschreiben, oder auch die städtebauliche Verträglichkeit ihrer Empfehlungen stärker berücksichtigen ?
Die zum Vortrag gezeigte Präsentation finden Sie im Download-Bereich.
Weitere Informationen unter http://www.relut.de.
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