Luftreinhaltung in Nordrhein – Westfalen

Dr. Sylke Termath:Luftreinhaltung in Nordrhein – Westfalen,Vortrag vom 24.05.2012

Dr. Sylke Termath:

Luftreinhaltung in Nordrhein – Westfalen, Vortrag vom 24.05.2012

Am 24.05.2012 referierte Frau Dr. Sylke Termath, Referentin Luftreinhaltung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema „Luftreinhaltung in Nordrhein – Westfalen“.

Die Referentin begann zunächst mit der Feststellung, dass Luftreinhaltung angewandter Gesundheitsschutz und damit auch weiterhin unabdingbar sei. Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) sind in ihrer Gesundheitsschädlichkeit unumstritten, und es seien bislang wissenschaftlich keine Belastungsuntergrenzen nachgewiesen, bei deren Unterschreitung eine Gesundheitsgefahr sicher ausgeschlossen werden könnte.

Die Bemühungen um  eine Verbesserung der Luftqualität seien im Ruhrgebiet teilweise durchaus erfolgreich gewesen. So spiele die in den 1960`er und 1970`er Jahren vorherrschende SO2 – Belastung mittlerweile so gut wie überhaupt keine Rolle mehr, dagegen konnten bei NO2 und „Staub“ nur geringe Erfolge erzielt werden. Beim letzteren konnten zwar größere Partikel weitgehend ausgefiltert werden, jedoch habe man erst anschließend die Problematik des verbliebenen Feinstaubes PM 10 erkannt.

Die Zusammensetzung der Luftschadstoffe im Ruhrgebiet unterscheidet sich als Folge des Strukturwandels und des Rückzuges der Schwerindustrie nicht mehr grundlegend von anderen Ballungsräumen, wobei neben dem Hausbrand vor allem der ständig zunehmende Verkehr als Hauptverursacher anzusehen ist. Als weitere Quellen gelten die Binnenschifffahrt und Baustellen.

Die Richtlinie EG 2008/50 setzt daher für PM 10 und NO2 jeweils zulässige Jahresmittelwerte (40 µg/m³) und Höchstzahlen für PM 10-Überschreitungstag“ (35 Tage) und NO2-Stundenwerte fest.

Diese Werte werden im Ruhrgebiet derzeit trotz aller Bemühungen immer noch nicht erreicht.

Je nach Lage verteilt sich die Herkunft der Belastung auf den „regionalen Hintergrund“ (z.B. enfernte Kraftwerke), den „urbanen Hintergrund“ (z.B. örtliche Industrie) und die lokale Quelle Verkehr. An eng bebauten Verkehrsschwerpunkten sind die lokalen Verkehrsemissionen meist ausschlaggebend für die Grenzwertüberschreitungen.

Die Luftreinhalteplanung begann im Jahr 2004, als zunächst isolierte Pläne für einzelne Städte aufgestellt wurden,.die in 2008 in einen regionalen Luftreinhalteplan einmündeten, der mit seiner Fortschreibung in 2011 und der Einrichtung einer zusammenhängenden Umweltzone einen vorläufigen Abschluss gefunden hat.

Als Erfolg der bisherigen Maßnahmen, insbesondere der Einrichtung von Umweltzonen stellte Frau Dr. Termath bei PM 10 an Verkehrsschwerpunkten in Umweltzonen einen durchaus bedeutenden Rückgang fest, bei NO2 konnte zumindest der Trend zur stetig steigenden Belastung aufgehalten werden. Exemplarisch wurde dies anhand von 3 Messstellen in unterschiedlichen Belastungstypen (Verkehrsschwerpunkt, Industriegebiet, Wohnen) belegt. Während am Verkehrsschwerpunkt Brackeler Straße in Dortmund die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen erfolgreich waren, liegen im Wohnquartier Mülheim – Styrum die Werte mittlerweile dauerhaft unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Lediglich in Duisburg – Bruckhausen, einem von Industrieemissionen beeinflussten Standort, können die PM 10 – Werte jeweils in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung schwanken. Für das Jahr 2011 ist jedoch auch bedingt durch lang anhaltende Inversionswetterlagen wieder ein leichter Rückschritt zu verzeichnen: Die Überschreitung der zulässigen NO2 – Jahresmittelwerte an 79 von 121 Messstationen in diesem Jahr ist ausschließlich durch den Verkehr verursacht.

 

Als Hauptgrund für die noch geringeren Erfolge im Bereich NO2 nennt Frau Dr. Termath den steigenden Anteil an Diesel – Pkw, die diesen Schadstoff direkt emittieren. Zudem sei der NEFC – Prüfzyklus der EU dringend überarbeitungsbedürftig. Die hier ermittelten Emissionswerte würden im täglichen Fahrbetrieb bei weitem nicht eingehalten. Die EU sei daher in der Pflicht, auch auf der Emissionsseite vermehrt für eine effektive Schadstoffminderung einzutreten, und damit die von ihr selbst gesetzten Regelungen auf der Immissionsseite aktiv zu unterstützen.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Referentin bei Linienbussen im Stadtverkehr und anderen Kommunalfahrzeugen die gerade in den besonders belasten Bereichen hohe Verkehrsleistungen erbringen. Hier bedarf es zusätzlicher Förderungen auch von Seiten des Landes, um die Unternehmen zu einer beschleunigten Erneuerung ihres Fahrzeugparks zu veranlassen. Auch bei Fahrzeugen von Handwerkern besteht Erneuerungsbedarf. Transportfahrzeuge im Dauereinsatz werden aufgrund ihrer hohen Laufleistung in erheblich kürzeren Zeitabständen ausgetauscht. Durch City – Logistik und andere Maßnahmen für einen stadtverträglichen Lkw – Verkehr und betriebliches Mobilitätsmanagement können zudem erhebliche Verkehrsvermeidungs – Potentiale realisiert werden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz trifft mit den betroffenen Verbänden, Handwerkskammern, VDV, IHK...) entsprechenden Vereinbarungen.

Ein weiterer Schwerpunkt in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien ist auch die Weiterentwicklung der Nahmobilität (Fuß – und Radverkehr) sowie eine Stadtentwicklung, die von vornherein auf verkehrsarme Strukturen setzt.

Abschließend betonte Frau Dr. Termath noch einmal, dass die Luftreinhalteplanung einen aufwändiger und langwieriger Prozess darstelle, der nur in ständiger Abstimmung und laufender Konsultation mit Behörden und Verbänden voranzubringen sei.

Die Forderungen an die EU als Normgeber für Luftqualitätsrichtlinien lauten wie folgt:

1) Das bisheriges Schutzniveau ist zu erhalten,

2) Abstimmung von Emissions – und Immissionsregelungen, sowie

3) Bessere Abstimmung zwischen den einzelnen  Politikfeldern Energie, Industrie,  Verkehr, Haushalt,Landwirtschaft, Klima und Nachhaltigkeit

 

Die zum Vortrag gezeigten Präsentationsfolien finden Sie im Download – Bereich