Am 18.04. referierte Herr Hamit Özdemir, Leiter der Planung Verkehrsanlagen Bei der Rheinbahn Düsseldorf zum Thema:
„Herausforderungen des Barrierefreien Haltestellenausbaus – Mehr als nur ein Einstiegsfeld“
Herr Özdemir studierte in der Zeit von 2013 bis 2018 das Fach Verkehrswirtschaftsingenieurwesen (Master) an der Universität Wuppertal und arbeitete dort 3 weitere Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft. Anschließend wechselte zur Rheinbahn.
Die Rheinbahn ist eine städtische Tochtergesellschaft, deren Anteile zu 5 % direkt und zu 95% über eine Holding der Stadt gehalten werden. Sie beschäftigt 3.370 MA`, davon 426 in der Verwaltung, 744 in der Technik und 2085 im Betrieb.
Im Bereich Tunnel – und Haltestellenausbau arbeiten Stadt und Unternehmen, wobei beide jeweils eigene Standards gesetzt haben. Die durch das PBefG geforderte vollständige Barrierefreiheit der Haltestellen wurde bislang nur von der Stadt Oberhausen erreicht. Der Düsseldorfer Nahverkehrsplan aus 2017 gibt aber einen Fahrplan für die Reihenfolge der umzubauenden Haltestellen vor. Für einen niveaugleichen Einstieg sind im Hochflurbereich bei einer Wagenbodenhöhe von 100 cm 95 cm Bahnsteighöhe und im Niederflurbereich Hochflurbereich bei einer Wagenbodenhöhe von 30 cm 25 cm Bahnsteighöhe gefordert. Das zulässige Spaltmaß beträgt 6 cm.
Von 178 Haltestellenkanten im Hochflurbereich sind inzwischen 66% barrierefrei ausgebaut, für den Niederflurbereich mit 408 Haltestellenkanten beträgt die Quote 50%. Probleme entstehen in Streckenabschnitten, die sowohl von Hoch- als auch von Niederflurfahrzeugen bedient werden z.B. im Stadtteil Eller
Dem Referenten obliegt hierbei Projektmanagement und -steuerung in den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI, wobei regelmäßig etwa 4-5 Maßnahmen gleichzeitig laufen.
Hierbei sind zahlreiche unternehmensinterne sowie externe Stellen zu beteiligen. Hinzu kommen etwa 5-6 Ingenieurbüros, welche die Planungsleistungen erbringen, und die auch in Düsseldorf und Umgebung ansässig sind. Die Planungsaufträge sind so dimensioniert, dass mehrere Angebote hereinkommen und anschließend auch eine vorrangige Projektbearbeitung des Rheinbahn-Auftrages erfolgt
Anhand der neu erstellten Haltestelle „Dreieck“ im Stadtteil Derendorf erläuterte Herr Özdemir anschließend die notwendigen Bestandteile einer barrierefreien Haltestelle für Niederflur-Straßenbahnen und die Schwierigkeiten, eine solche Haltestelle in dichter Umgebungsbebauung umzusetzen.
So müssen Möblierungen bei Straßenbahnhaltestellen 3,1m von der Bahnsteigkante entfernt sein. Der Bodenbelag besteht aus zweifarbig kontrastierenden Platten mit taktilen Leitstreifen. Der für behinderte Menschen markierte Einstiegsbereich liegt grundsätzlich an der ersten Fahrzeugtür. Die dynamische Fahrgastinformation (DFI) erfolgt nach dem 2-Sinne Prinzip durch schriftliche Anzeigen und akustische Ansagen.
Die Querneigung fällt vom Gleisbereich nach hinten, ebenso die Regenwasserabführung, wobei allerdings eine Beeinträchtigung der angrenzenden Häuser verhindert werden muss.
Die Führung des Radverkehrs erfolgt jeweils in der Gleismitte. Da die Radfahrenden vor und hinter den Haltestellen jeweils eine Schiene überqueren müssen, werden in die Rillenschienen Gummielemente zur Verhinderung des „Einfädelns“ eingebracht. Die Haltbarkeit dieser Elemente beträgt aber nur etwa 2-3 Jahre. Herr Özdemir möchte daher künftig darauf verzichten und bevorzugt die Haltestellenform des für Fahrräder überfahrbaren Haltestellenkaps.
Die umgebaute Nordstraße ist zudem eine belebte Einkaufsstraße, deren Geschäfte und Gaststätten auch weiterhin angedient werden müssen. In der Corona-Zeit waren auch hier einige Außengastronomien auf ehemaligen Parkplätzen zugelassen worden, die auch in Zukunft erhalten bleiben sollten. Hier musste die Haltestellenbreite entsprechend verringert werden.
Der Referent erläuterte die Leistungsphasen der Planung 1-5 von der Grundlagenermittlung über den Variantenvergleich bis zur ausführungsreifen Planung.
Im Genehmigungsverfahren wird zum Bedauern des Referenten inzwischen regelmäßig ein vollständiges Planfeststellungsverfahren erforderlich für welches Schall- und Erschütterungsgutachten zu erstellen sind. Bei einer Gleisverschiebung aus der ursprünglichen Lage besteht für die Anlieger ein Anspruch auf passiven Lärmschutz. In erschütterungs-sensiblen Bereichen werden die Gleise vorsorglich gummigelagert.
Abschließend stellte Herr Özdemir fest, dass es bisher gerade auch durch intensive Kommunikation mit den Anwohnern gelungen sei, eine breite Akzeptanz für die Projekte zu erzielen, insbesondere auch dadurch, dass mit den Haltestellenumbauten zugleich auch das Stadtbild eine bedeutsame Verbesserung erfährt.
Weitere Informationen: https://www.rheinbahn.de/suche?q=barrierefrei